Kreis Soest. Der gelernte Handwerker, der dem Nachbarn auf dessen Baustelle unentgeltlich hilft, leistet einen noblen Freundschaftsdienst. Trotzdem geht diese GefĂ€lligkeit ĂŒber den Privatbereich hinaus. Bauhelfer sind bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) zu melden und zu versichern. Darauf weist die Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit der Kreisverwaltung Soest hin.
Die Kontrolleure des Kreises trafen in den vergangenen Monaten auf verschiedenen Baustellen mehrfach solche Bauhelfer an, die den Bauherren bei verschiedenen handwerklichen Arbeiten unter die Arme griffen. Alle Beteiligten wussten nicht, dass eine private Haftpflicht- oder Unfallversicherung nicht von dieser gesetzlichen Unfallversicherung befreit. So deckte ein privater Bauherr in Eigenleistung gemeinsam mit einem Nachbarn das Dach seines Anbaus komplett neu ein. Der Nachbar half als gelernter Dachdecker gerne – bei der BG BAU gemeldet und versichert war er jedoch nicht.
âDer private Bauherr, der Bauarbeiten alleine oder mit HilfskrĂ€ften wie Familienangehörige, Bekannte, Nachbarn und Kollegen erledigt, gilt als so genannter Eigenbauunternehmer und hat alle Verpflichtungen eines Unternehmers gegenĂŒber der BG BAU zu erfĂŒllenâ, erlĂ€utert die zustĂ€ndige Sachgebietsleiterin Anja Mechelk. âEigene Bauarbeiten sind alle Arbeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang zur BaumaĂnahme stehen. Dazu zĂ€hlen Arbeiten zum Neu-, Um-, Aus- oder Anbau, insbesondere Maurer, Zimmerer-, Dachdecker-, Verputzer-, Installations-, Schreiner-, Maler-, Fliesen- und Bodenlegearbeiten.â
Der Bauherr hat der Berufsgenossenschaft die Art der beabsichtigten Eigenbauarbeiten zusammen mit Informationen ĂŒber Baustellenanschrift, Baubeginn und Bauende mitzuteilen. AuĂerdem muss er die Namen der bei den Eigenbauarbeiten beschĂ€ftigten Personen und deren geleistete Arbeitsstunden und eventuell beauftragte gewerbsmĂ€Ăige Unternehmer angeben. UnterlĂ€sst er das, kann die Berufsgenossenschaft eine SchĂ€tzung vornehmen. Kommt ein Bauherr der Melde- oder Nachweispflicht nicht nach, droht ein BuĂgeld bis 2.500 Euro. Wenn die Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit VerstöĂe feststellt, meldet sie diese der fĂŒr den Kreis Soest zustĂ€ndigen BG BAU in Wuppertal.
Weitergehende Informationen sind bei der BG Bau erhĂ€ltlich, die im Netz unter der Adresse www.bgbau.de zu finden ist. Einen Link gibt es auf der Homepage des Kreises Soest www.kreis-soest.de (BĂŒrgerservice/Sicherheit & Ordnung/Schwarzarbeit).


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