Bundeskinderschutzgesetz: Vereine diskutieren Umsetzung
Lüdenscheid (pmk) – Zwanzig Vereinsvertreter aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes diskutierten jetzt Fragen des Kinderschutzes in der Kinder- und Jugendarbeit ihrer Vereine im Lüdenscheider Kreishaus.
Das Themenspektrum reichte vom Beschwerdemanagement bis hin zur Beratung bei einer Kindeswohlgefährdung. Kopfschmerzen bereitet einigen Vereinen nach wie vor die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes von 2012, das auch von ehrenamtlichen Betreuern ein erweitertes Führungszeugnis verlangt. Die Kreismitarbeiter Manuela Behle, Koordinatorin für Kinder- und Jugendarbeit, sowie Guido Kientopf, Koordinator für Kinderschutz, konnten im Gespräch einige offene Fragen im Verfahren klären. Wichtiger Diskussionspunkt war dabei auch die rechtliche Situation und die Haftung von Vereinsvorständen. Die Vertreter des Kreisjugendamtes machten deutlich, dass die Sorgfaltspflicht im Verein auch schon vor dem neuen Bundeskinderschutzgesetzes Bedeutung hatte.
Ein unerwartetes Lob kam von der Landjugend Westfalen: Eine Vertreterin, die viele Ortsgruppen in Westfalen berät, war extra aus Münster angereist. Sie fand es außergewöhnlich, dass das Jugendamt des Märkischen Kreises eine solche Informationsveranstaltung für Vereine anbietet.
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